Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienvermittlung

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
  2. Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung der Fa. Carsten Winkelhake Immobilien ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
  3. Ein Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
    Das gleiche gilt auch, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person oder seines Ehegatten liegenden Gründen rückabgewickelt bzw. nicht erfüllt wird.Wird ein Vertrag erfolgreich angefochten, so ist der Auftraggeber, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum
    Schadenersatz verpflichtet.
  4. Ist dem Interessenten die durch die Fa. Carsten Winkelhake Immobilien nachgewiesenen Immobilien bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.Geschieht dieses nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils der Nachweis als ursächlich für einen Kauf.Spätere Nachweise durch dritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
  5. Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen die Fa. Carsten Winkelhake Immobilien als ursächlich wirkenden Makler zu nennen und zu einem Vertragsabschluss heranzuziehen sowie Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
  6. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
  7. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden Provision verlangen.
  8. Erfüllungsort ist Stadthagen.